Dauerwohnen im Wochenendgebiet
Das dauerhafte Wohnen im Wochenendgebiet ist und bleibt verboten!
2017-01-25 - Dauerwohnen verboten
Fundort: Neue Westfälische, ein Kommentar von Susanne Lahr
2013-07-11 - Bundesverwaltungsgericht zum Dauerwohnen in Wochenendgebieten
Das Dauerwohnen ist und bleibt unzulässig.
(BVerwG, Urteil v. 11.7.2013, 4CN7.12, ZfBR 2014 S.54)
Quelle: www.hauffe, Beitrag Dr. Helmut Böll